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Bekanntmachung: Änderung AEB/AVB zum 01.01.2024

B e k a n n t m a c h u n g

 

 

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland hat folgende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten:

 

1. Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser (AVB) des Wasserverbandes

    Ithbörde/Weserbergland (WVIW)

 

- Teil III: Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser des WVIW

  (Änderungen s. Preisblatt ab 01.01.2024)

 

2. Allgemeine Bedingungen und Entgelte des Wasserverbandes Ithbörde/

    Weserbergland (WVIW) für den Anschluss an die öffentlichen Abwasser-       

    anlagen und deren Benutzung (AEB)

 

- Teil II: Entgelte für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen

   und deren Benutzung

   Entgeltgebiete A./B./C./D./E. §§ 2 u. 3

   (Änderungen s. Preisblatt ab 01.01.2024)

 

 Allgemeine Bedingungen und Entgelte des Wasserverbandes Ithbörde/

Weserbergland (WVIW) für den Anschluss an die öffentlichen Abwasser-

anlagen und deren Benutzung (AEB)

 

  •  Teil II: Entgelte für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen

  und deren Benutzung

  Entsorgungsgebiete A./B./C./D./E.

 

   „Der in § 2 (8) vorhandene 2. Absatz wird ersatzlos gestrichen.“

 

  • Teil II: Entgelte für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen  und deren Benutzung 

Entsorgungsgebiet E.

 

„Die in § 1 (13) enthaltenen Pauschalpreise für den SW-Kontrollschacht sind zu ändern in 2.210,06 € (Pauschalpreis bis 1,5 m Tiefe) und die pauschale Zulage für tiefere Schächte je weitere 0,5 m in 504,51 €.

 

 

Die Bestimmungen und das ab 01.01.2024 gültige Preisblatt sind unter der Rubrik Kundenservice / Preise, einsehbar.

 

 

Dielmissen, den 29. November 2023

 

gez. Brennecke

(Verbandsvorsteher)

 

 

Anlage

Preisblatt ab 01.01.2024

 
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