Bekanntmachung: Änderung AEB/AVB zum 01.01.2024
B e k a n n t m a c h u n g
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland hat folgende Änderungen beschlossen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten:
1. Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser (AVB) des Wasserverbandes
Ithbörde/Weserbergland (WVIW)
- Teil III: Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser des WVIW
(Änderungen s. Preisblatt ab 01.01.2024)
2. Allgemeine Bedingungen und Entgelte des Wasserverbandes Ithbörde/
Weserbergland (WVIW) für den Anschluss an die öffentlichen Abwasser-
anlagen und deren Benutzung (AEB)
- Teil II: Entgelte für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen
und deren Benutzung
Entgeltgebiete A./B./C./D./E. §§ 2 u. 3
(Änderungen s. Preisblatt ab 01.01.2024)
Allgemeine Bedingungen und Entgelte des Wasserverbandes Ithbörde/
Weserbergland (WVIW) für den Anschluss an die öffentlichen Abwasser-
anlagen und deren Benutzung (AEB)
Teil II: Entgelte für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen
und deren Benutzung
Entsorgungsgebiete A./B./C./D./E.
„Der in § 2 (8) vorhandene 2. Absatz wird ersatzlos gestrichen.“
Teil II: Entgelte für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung
Entsorgungsgebiet E.
„Die in § 1 (13) enthaltenen Pauschalpreise für den SW-Kontrollschacht sind zu ändern in 2.210,06 € (Pauschalpreis bis 1,5 m Tiefe) und die pauschale Zulage für tiefere Schächte je weitere 0,5 m in 504,51 €.“
Die Bestimmungen und das ab 01.01.2024 gültige Preisblatt sind unter der Rubrik Kundenservice / Preise, einsehbar.
Dielmissen, den 29. November 2023
gez. Brennecke
(Verbandsvorsteher)
Anlage
Preisblatt ab 01.01.2024