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Abkochgebot für Trinkwasser in Brevörde/Grave

11.​09.​2026

Abkochgebot für Trinkwasser

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

auf Grund einer technischen Störung ist es, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes erforderlich, in den Ortschaften Brevörde und Grave ein Abkochgebot zu erlassen.

Das Leitungswasser bitte nicht unabgekocht trinken!

Wasser, das Sie zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen /Getränken oder zum Zähneputzen verwenden, muss vor Gebrauch 1 x sprudelnd aufkochen. Dieses gilt insbesondere zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke. Lassen Sie das Wasser dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen. Der Genuss des gekochten Wassers ist unbedenklich.

Weitere Hinweise:

 

  • Falls Sie auf handelsübliches Flaschenwasser ausweichen wollen, bedenken Sie bitte, dass nicht jedes Mineralwasser für die Säuglingsernährung geeignet ist.

  • Für die Körperpflege, also für Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche und der Toilettenspülung kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.

     

  • Verwenden zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

  • Haustiere und Vieh können mit nicht abgekochtem Leitungswasser getränkt werden.

     

Diese vorbeugende Gesundheitsmaßnahme ist so lange aufrecht zu erhalten, bis mehrere Untersuchungen die einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers bestätigen. Wir werden Sie dann erneut Informieren.

Um eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen, erfolgt die behördliche

Anordnung des Abkochgebotes.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Störungsnummer 05534/9925 – 0

zur Verfügung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Mit freundlichen Grüßen

Wasserverband Ithbörde / Weserbergland

 

Dielmissen, den 11.09.2026

 
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