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Informationen über den Einbau eines Abzugszählers

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden gemäß den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen abgesetzt. Zu den abzusetzenden Mengen zählen Verbräuche wie z.B. die Gartenbewässerung, Gartenteiche oder Tiertränken, jedoch keine Pool-Befüllungen oder Autowäsche. Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) setzt für die Absetzung den Einbau eines separaten, geeichten Kaltwasserzählers vom WVIW voraus.

 

Was muss getan werden, um einen solchen Zähler zu erhalten?

 

  1. Antragstellung beim WVIW; der entsprechende Antrag ist auf dieser Seite herunterzuladen.
  2. Terminvereinbarung mit dem Wassermeister des WVIW für die Festlegung der Einbaustelle im Gebäude unter der Tel. 05534 9925-175.
  3. Lieferung/Aushändigung des Zählers inklusive Halterung durch den WVIW.
  4. Setzen des Zählers inklusive Halterung einschließlich Leitung und Entnahmestelle durch einen zugelassenen Installateur.
  5. Zusendung der Bescheinigung einschließlich der Dokumentation an den WVIW.
  6. Abnahme und Verplombung durch den Wassermeister nach telefonischer Vereinbarung.
  7. Vor Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren ist von der/vom Grundstückseigentümer/in (Kunde/in) der Austausch des Zählers beim WVIW auf Kosten des Kunden erneut zu beantragen. Zu beachten ist Folgendes: Läuft die Eichfrist eines Abzugszählers zum 31.12.2025 ab, ist ein Abzug nur noch für das Jahr 2025 möglich. Wird ein Zähler erst im Jahr 2026 getauscht, ist ein Abzug erst ab dem Einbautag möglich. Mit dem „Altzähler“ (Ablauf Eichfrist) gemessene Werte werden im Jahr 2026 nicht anerkannt.
  8. Übernahme aller Kosten durch die Kundin/den Kunden.

 

Lohnt sich ein Zählereinbau?

 

Die Frage, ob sich ein Abzugszähler lohnt, muss sich jede/r Kunde/in selbst beantworten. Für Ihre persönliche Kosten-Nutzen-Analyse wurden nachfolgend die zu erwartenden Mindestkosten aufgelistet, wobei die Höhe der Kosten vom Einbauort und Installationsaufwand abhängig ist.

 

 1. Zähler inklusive Halterung

ca. 100,00 €

 2. Administrativer Aufwand einschließlich Festlegung und Abnahme des Zählers

ca. 200,00 €

 3. Kosten für den Installateur

ca. 150,00 €

 4. Kosten nach Ablauf der Eichfrist alle sechs Jahre (Zähler und Installateur)

ca. 100,00 €


Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist der nachstehenden Grafik zu entnehmen.

Ablauf Genehmigungsverfahren Abzugszähler
Zählerstandeingabe

Zählerstand