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Bekanntmachung: Umstellung auf das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht ab 01.01.2025

B e k a n n t m a c h u n g

 

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland hat folgende Änderungen in den Bestimmungen des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland beschlossen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten:

 

  1. Wechsel von privatrechtlichen Entgelten in das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht 

 

  1. Die zurzeit gültigen Allgemeinen Ver- und Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland werden ersetzt durch

 

  1. Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und deren Benutzung (Wasserversorgungssatzung)

     

  2. Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung)

 

  1. Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen und die Benutzung dieser Einrichtungen (Abwasserbeseitigungssatzung)

 

  1. Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Abwasserabgabensatzung)

 

  1. Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung)

 

 

Die neuen Bestimmungen und die ab 01.01.2025 gültige Gebühren-Tabelle sind im Internet unter www.wviw.de/ Rubrik Kundenservice einsehbar.

 

 

Dielmissen, den 27. November 2024

 

 

gez. Brennecke

(Verbandsvorsteher)

 

Anlage

Gebühren-Tabelle ab 01.01.2025

 
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