Bekanntmachung: Umstellung auf das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht ab 01.01.2025
B e k a n n t m a c h u n g
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland hat folgende Änderungen in den Bestimmungen des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland beschlossen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten:
Wechsel von privatrechtlichen Entgelten in das öffentlich-rechtliche Gebührenrecht
Die zurzeit gültigen Allgemeinen Ver- und Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland werden ersetzt durch
Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und deren Benutzung (Wasserversorgungssatzung)
Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Erhebung von Abgaben für die Wasserversorgung (Wasserabgabensatzung)
Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen und die Benutzung dieser Einrichtungen (Abwasserbeseitigungssatzung)
Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung (Abwasserabgabensatzung)
Satzung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung)
Die neuen Bestimmungen und die ab 01.01.2025 gültige Gebühren-Tabelle sind im Internet unter www.wviw.de/ Rubrik Kundenservice einsehbar.
Dielmissen, den 27. November 2024
gez. Brennecke
(Verbandsvorsteher)
Anlage
Gebühren-Tabelle ab 01.01.2025