Allgemeinverfügung des Landkreises Holzminden zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und zu Teilen aus dem Grundwasser
Der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland verweist auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Holzminden zur Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und zu Teilen aus dem Grundwasser.
Bitte beachten Sie diese Allgemeinverfügung: